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Ratgeber · 21. August 2026 · Redaktion SW Studio

Barrierefreiheit nach BFSG: was Ihre Website jetzt erfüllen muss

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG. Seitdem ist Barrierefreiheit für viele Websites keine gute Absicht mehr, sondern Pflicht, und die Übergangsfristen laufen. Zeit für eine nüchterne Bestandsaufnahme: Wen betrifft das Gesetz, was verlangt es, und was davon ist ohnehin einfach gutes Handwerk?

Wen das BFSG betrifft

Das Gesetz zielt auf Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher. Für Websites heißt das vereinfacht: Wer online etwas an Endkunden verkauft oder Verträge anbahnt, etwa über Shops, Buchungsstrecken, Terminvereinbarungen oder Kontaktformulare mit Vertragsbezug, fällt in der Regel unter die Pflicht. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz, allerdings nur bei Dienstleistungen, nicht bei Produkten.

Reine Visitenkarten-Websites ohne Bestell- oder Buchungsfunktion sind formal oft nicht erfasst. Verlassen sollte man sich darauf nicht: Die Abgrenzung ist im Einzelfall juristisch, und die Richtung ist eindeutig. Wer heute neu baut, baut sinnvollerweise barrierearm.

Was konkret verlangt wird

Technischer Maßstab ist die europäische Norm EN 301 549, die im Webbereich auf die bekannten WCAG-Kriterien verweist. Übersetzt in Alltagssprache verlangt das unter anderem:

  • Ausreichende Kontraste: Text muss sich deutlich vom Hintergrund abheben, auch die beliebte hellgraue Schrift auf Weiß fällt durch.
  • Bedienbarkeit ohne Maus: Alle Funktionen, auch Menüs und Formulare, müssen per Tastatur erreichbar sein.
  • Alternativtexte: Bilder, die Information tragen, brauchen eine Textbeschreibung für Screenreader.
  • Verständliche Struktur: saubere Überschriften-Hierarchie, beschriftete Formularfelder, aussagekräftige Linktexte statt "hier klicken".
  • Skalierbarkeit: Die Seite muss bei vergrößerter Schrift benutzbar bleiben, ohne dass Inhalte abgeschnitten werden.
  • Eine Erklärung zur Barrierefreiheit mit Kontaktweg für Rückmeldungen.

Der ehrliche Blick auf den Bestand

Die meisten bestehenden Websites scheitern an einer Handvoll wiederkehrender Punkte: Kontraste, fehlende Alternativtexte, Formulare ohne Beschriftungen und Menüs, die nur mit der Maus funktionieren. Vieles davon lässt sich nachrüsten. Die Frage ist wirtschaftlich: Bei einer ohnehin alternden Seite ist der barrierearme Neubau oft günstiger als die Sanierung, gerade wenn nebenbei einRelaunch ansteht. Von automatischen "Overlay"-Werkzeugen, die per Skript Barrierefreiheit versprechen, raten wir ab: Sie beheben die Probleme nicht an der Wurzel und gelten unter Fachleuten als unzureichend.

Warum sich das auch ohne Pflicht rechnet

Barrierearme Websites sind schneller, klarer strukturiert und auf jedem Gerät besser bedienbar, wovon jede Besucherin profitiert, nicht nur Menschen mit Einschränkungen. Suchmaschinen honorieren dieselben Eigenschaften: saubere Struktur, beschriebene Bilder, verständliche Links. In unseren Projekten sind die Kernanforderungen deshalb Standard, unabhängig davon, ob ein Betrieb unter das Gesetz fällt; Details dazu auf der Seite zumWebdesign.

Kurz gesagt: Das BFSG erzwingt, was gute Websites ohnehin auszeichnet. Wer jetzt baut oder umbaut, nimmt die Anforderungen von Anfang an mit, denn das kostet einen Bruchteil der späteren Nachrüstung.

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